In regelmäßigen Abständen muss Ihr Fahrzeug zur Haupt- und Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Unterschieden wird hier zwischen Fahrzeugen bis 7,5t, bis 18,0t und ab 18,0t.
Gerne nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab und führen Ihr Fahrzeug einem amtlichen Prüfingenieur vor. Bei einem kurzen Fahrzeugcheck fallen unseren Servicemitarbeitern im Voraus oft schon eventuelle Mängel auf, die das Bestehen der Prüfung gefährden könnten.
Nach Absprache beseitigen wir diese Mängel an Ort und Stelle und wenn möglich noch am selben Tag. So sparen Sie Zeit, Geld und Wege für eine lästige Nachprüfung und können wieder sorglos starten.
Dienstag vormittag und Mittwoch nachmittag prüft die dekra in unserem Haus, am Donnerstag vormittag der TÜV Süd.
Wir bitten um Voranmeldung.
Natürlich können Sie hier auch mit einem anderen Fabrikat, Motorrad oder Anhänger zur Prüfung erscheinen.
Eine weitere wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) – Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte.
Ob analog oder digital – als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir Ihren Fahrtschreiber, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.
Die Sicherheitsprüfung ersetzt seit 1998 die Zwischenuntersuchung (ZU) und Bremsensonderuntersuchung (BSU) und ist auf besonders verschleißbehaftete und reparaturanfällige Teile und Baugruppen eines Nutzfahrzeugs ausgerichtet. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, Anhänger, Auflieger und angehängte Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über zehn Tonnen sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen oder mehr als acht Fahrgast-Sitzplätzen müssen regelmäßig zur Sicherheitsprüfung. Die Frist hierfür liegt in der Regel zwischen zwei Hauptuntersuchungen, ist aber immer abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter der Fahrzeuge.
Als prüfberechtigte Vertragswerkstatt führen wir gerne die Sicherheitsprüfung für Ihren Lkw oder Transporter durch und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.
Laut Unfallverhütungsvorschrift muss ein Nutzfahrzeug mit hydraulischem Antrieb (z.B. hydraulische Ladebordwand, Kranaufbau, Mähgeräte etc.) regelmäßig im Rahmen einer Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV-Prüfung) überprüft werden. Bei der UVV handelt es sich um eine berufsgenossenschaftliche Regelung, die der Sicherheit von Fahrer und Mitarbeitern dient. Sie muss bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, an Nutzfahrzeugen mit Hydraulikantrieb durchgeführt werden.
Unsere Nutzfahrzeugwerkstätten sind zur Durchführung der UVV für viele hydraulische Systeme an Ihrem Nutzfahrzeug autorisiert. Gerne beraten wir Sie zur UVV-Prüfung und führen diese bei Bedarf an Ihrem Lkw, Sattelzug, Anhänger und Auflieger mit Hydraulikantrieb durch.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser online Buchung